Wenn du 2023 einen Stromversorgerwechsel vollziehst, darf der neue Lieferant die Entlastung an dich weitergeben. Die Entlastungsbeträge sind von deinem neuen Stromversorger erst zu gewähren, wenn sichergestellt ist, dass diese nicht zu einer Kontingentüberschreitung führen. Als Grundlage dafür dient beispielsweise die Vorlage einer Rechnungskopie des vorherigen Lieferanten, oder etwa die direkte Kommunikation zwischen den Stromversorgungsunternehmen. Eine frühere Schätzung der Strommenge für das Kalenderjahr 2021 zur Bestimmung des Referenzbetrages ist auch für den neuen Lieferanten verbindlich.
Die Entlastung erfolgt automatisch über die Stromversorger. Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen erhalten ab 1. März 2023 durch die Stromversorger eine monatliche Zahlung, sollte der jeweilige Referenzbetrag überschritten werden. Die monatlichen Abschläge sinken um den Entlastungsbetrag. Du musst dafür nichts weiter tun. Du musst keinen Antrag auf Entlastung oder ähnliches stellen.
Rechenbeispiel zur Strompreisbremse:
Mit der Strompreisbremse zahlt es monatlich 105 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 20 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt es nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt es 50 ct/kWh.
Generell müssen die Stromversorger dir bis zum 1. März 2023 spätestens mitteilen, wie hoch deine Entlastung ausfällt. Dabei wird er dir sowohl die bisherige als auch die ab dem 1. März 2023 vorgesehene Höhe deiner vertraglich vereinbarten Abschlagszahlung oder Vorauszahlung sowie deinen individuellen Entlastungsbetrag mitteilen.
Bei uns bekommst Du die Information über deine monatliche Rechnung, sollte der durchschnittlichen Spotmarktpreise für diesen Monat über dem Referenzbetrag liegen.
Dein Arbeitspreis setzt sich sie aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Die Höhe der Steuern, Abgaben, Netzentgelte, Netzgebühr & Messtellengebühr kann regional variieren.
Sobald deine monatlichen Kosten unter dem Preis des für dich zuständigen Grundversorgertarifs liegen, berechnet dir RABOT CHARGE eine Erfolgsbeteiligung. Diese beträgt 20% der Einsparungen bezogen auf jeden Monat der Vertragslaufzeit. Wir profitieren also nur, wenn du sparst.
Beispielrechnung:
Angenommen der Arbeitspreis für Maria würde bei der Grundversorgung 40 ct/kWh betragen, sie hat sich aber für einen RABOT CHARGE Tarif entschieden. Der RABOT Charge Tarif liegt im Mai bei 30 ct/kWh. Bei einem Verbrauch von 300 kWh spart also 30€ ein. Auf diese Einsparung wird nun die Erfolgsbeteiligung (20%) berechnet, was zusätzliche Kosten von 6€ bedeutet.
Wenn du über unsere Webseite einen Vertrag abschließt, wird dir als Arbeitspreis, der Durchschnittspreis der letzten 3 Monate angezeigt. Dieser wird als Grundlage für die Abschlagsrechnung in der ersten beiden Monat verwendet. Danach variiert die Höhe der Abschläge abhängig vom Börsenstrompreis.
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