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Klimaschutz betrifft uns alle – sowohl Unternehmen in der Wirtschaft als auch die Politik und die Bürger und Bürgerinnen. Um einen Einfluss auf den Energieverbrauchs in Privathaushalten nehmen zu können, soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Rahmenwerk für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen darstellen. Denn: Mit etwa 70 Prozent entfällt der größte Anteil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten auf das Heizen. Das GEG soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen und faire Regelungen für Privatpersonen, Vermieter und Bauträger schaffen.
Dass dieser Umstieg mit Kosten verbunden ist, ist logisch – nicht umsonst waren die verschiedenen Ideen und Ansätze der Politik in den letzten Monaten so umstritten. Letztendlich wurde jedoch eine Lösung gefunden, sodass die Novelle des GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Was diese Novelle konkret beinhaltet, was sich für Verbraucher ändert und welche Fördermöglichkeiten es gibt, erfährst du in diesem Artikel.
Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass die Wärmeversorgung in Gebäuden bis zum Jahr 2045 vollständig unabhängig von fossilen Energieträgern abgebildet und abgesichert werden soll. Das bedeutet: Spätestens ab 2045 wird jede Heizung vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben. Dazu zählen unter anderem:
Ziel der Novelle ist es, den Umstieg auf Erneuerbare Energien für die Heizung zu beschleunigen, ohne jedoch Eigentümer und Mieter zu überfordern oder finanziell zu überlasten. Vorschläge wie der verpflichtende Umstieg auf Wärmepumpen, selbst für Bestandsheizungen, wurden verworfen. Stattdessen gilt jetzt eine Verpflichtung zum Einbau einer Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien – allerdings ausschließlich bei Neueinbau und auch hier mit Übergangslösungen. Zudem gibt es Freiheit in der Auswahl der Technologie – eine Pelletheizung ist ebenso geeignet wie eine Wärmepumpe. Unterschieden wird zwischen Neubauten und Bestand.
Kann eine Heizung nicht mehr repariert werden, muss in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern grundsätzlich nach dem 30. Juni 2026 eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien eingebaut werden. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt das ab dem 30. Juni 2028. Hier gelten jedoch individuelle Übergangslösungen. Vermieter können bis zu zehn Prozent der Kosten im Zuge einer Modernisierungsumlage auf ihre Mieter umlegen, allerdings maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.
Wer ab dem 1. Januar 2024 einen Bauantrag stellt, ist verpflichtet, im Neubaugebiet eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien einzubauen. Außerhalb eines Neubaugebiets gilt diese Regelung frühestens ab 2026.
Geht es um Bestandsbauten, gelten diese Regelungen: Funktioniert eine Heizung oder lässt sie sich reparieren, ist kein Austausch nötig.
Kann eine Heizung nicht mehr repariert werden, muss in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern grundsätzlich nach dem 30. Juni 2026 eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien eingebaut werden. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt das ab dem 30. Juni 2028. Hier gelten jedoch individuelle Übergangslösungen. Vermieter können bis zu zehn Prozent der Kosten im Zuge einer Modernisierungsumlage auf ihre Mieter umlegen, allerdings maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.
Verbraucher und Verbraucherinnen können aus mehreren Gründen aufatmen:
Was sich jedoch ändert: Wer eine neue Heizung benötigt, sollte sich professionell beraten lassen und unbedingt über den Einbau einer klimafreundlichen Heizung nachdenken. Denn: Über die Jahre werden die Kosten für fossile Energien steigen. Zusätzlich sollen die Auflagen für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen steigen: So müssen ab 2029 beispielsweise steigende Anteile von Bioenergie verwendet oder eine Hybridlösung zwischen fossiler Heizenergie und Erneuerbaren eingesetzt werden. Wichtiger Faktor dabei ist vor allem die Technologieoffenheit. Statt einer teuren Wärmepumpe können Verbraucher auch auf andere Lösungen für den Heizungstausch umsteigen, solange mindestens 65 Prozent der Energie aus Erneuerbaren Quellen stammt.
Um einen Anreiz für das klimafreundliche Heizen zu schaffen, hat der Bund mehrere Möglichkeiten zur Förderung geschaffen. Dabei gilt: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann für jeden Heizungstausch als Zuschuss in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist ein zinsverbilligter Kredit für Haushalte bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro möglich. Es gibt 3 Stufen der Förderung.
Die verschiedenen Stufen können miteinander kombiniert werden, solange sie 70 Prozent Anteil an den gesamten Kosten nicht übersteigen. Zusätzlich gibt es einen Schutz für Mieter durch die Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf maximal 50 Cent pro Monat und Quadratmeter.
Auch die vorangehende Energieberatung durch einen Experten kann gefördert werden. Dafür gibt es die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW).
Für Neubauten gibt es ein gesondertes Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten, das allerdings seit Mitte Dezember 2023 pausiert wurde. Neue Informationen dazu gibt es auch nach Beschluss des Haushalts 2024 bisher nicht.
Das GEG 2024 bildet die Grundlage für klimafreundliches Heizen
Das Gebäudeenergiegesetz soll den Weg hin zu klimafreundlichem Heizen frei machen. Es verpflichtet zwar zum Einbau klimafreundlicher Heizungen, gewährt dabei jedoch lange Übergangsfristen und vor allem Freiheit in der Wahl der Technologie. Wer also von einer Wärmepumpe nicht überzeugt ist, kann stattdessen auf andere Heiztechnologien wie Pellets oder Solarthermie setzen. Die umfassenden Möglichkeiten zur Förderung sorgen zudem dafür, dass auch ein früherer Umstieg von einer alten und fossil betriebenen Heizungsanlage attraktiv wird – auch für Haushalte mit geringem Einkommen. Insgesamt handelt es sich beim GEG 2024 um eine wichtige Grundlage auf dem Weg zu mehr Klimaschutz in Deutschland und einen zentralen Baustein für die Energiewende.
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