Mit der THG-Prämie
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- E-Auto kostenlos registrieren
- In drei Schritten zur Prämie
- THG-Prämie jedes Jahr erhalten
Wenn du ein Elektroauto fährst, kannst du durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für deine eingesparten CO2-Emissionen Geld erhalten.
Private Haushalte können ihre Kapazitäten allerdings nicht direkt verkaufen – Einsparungen werden gebündelt über eine Handelsplattform an Unternehmen verkauft.
Diesen Prozess übernehmen wir für dich.
Fülle die Anmeldedaten aus und lade als Nachweis ein Foto deines Fahrzeugscheins hoch. Deinen Antrag reichen wir umgehend beim Bundesumweltamt ein.
Das Bundesumweltamt prüft deine Daten. Sobald dein Anspruch auf die THG-Prämie bestätigt wurde, kümmern wir uns um den Handel mit deiner Quote.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Bestätigung zahlen wir dir deine Prämie aus. Im nächsten Jahr musst du nur den Besitz des Elektroautos erneut bestätigen.
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Für die Registrierung und die Beantragung der THG-Prämie benötigen wir folgende Dokumente von dir:
Die Laufzeit beträgt ein Jahr, danach muss einfach wieder der Besitz des Elektroautos bestätigt werden.
In diesem Fall kann die Bundesregierung die THG-Quote veräußern, sie wirkt dann wie eine Steuereinnahme.
Der Verkauf deines E-Autos wirkt sich nicht unterjährig auf die Prämie aus. Sie kann einmal im Jahr ausgezahlt werden. Wenn du die Prämie bereits bekommen hast, dann musst du sie nicht zurückzahlen, wenn das E-Auto verkauft wird.
Deine Daten werden verschlüsselt von unserem Vertragspartner ausschließlich zur Verifizierung beim Bundesumweltamt verwendet und werden DSGVO-konform verarbeitet.
Nein. Da es sich um ein klimapolitisches Instrument aus Deutschland handelt, ist eine Teilnahme nur für hier zugelassene Elektroautos möglich.
Die Renewable Energy Directive (RED II) der europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Emissionen im Verkehr zu senken. In Deutschland geschieht das über die Treibhausminderungsquote.
Leider berücksichtigt der Gesetzgeber aktuell nur vollelektrische PKW, LKW, Busse sowie manche Elektroroller-Modelle. Für Hybrid-Fahrzeuge kann keine THG-Prämie ausgezahlt werden.
Ja. Auch Kfz-Betriebe, die beispielsweise Leasingfahrzeuge anbieten, können von der THG-Quote profitieren. Wichtig ist immer der Halter des Fahrzeugs. Falls du im Namen einer Kapitalgesellschaft handelst, ist es wichtig, dass du nachweislich dazu berechtigt bist, den Antrag auf die THG-Quote zu stellen. Bitte kontaktiere uns in dem Fall über das Kontaktformular.
Jan Rabe
Gründer von Rabot Charge
Energiemarkt-Experte
Wir sind ein junges Unternehmen mit motivierten Mitarbeiter:innen und arbeiten jeden Tag aus Überzeugung daran, für jeden Einzelnen die Möglichkeit zu schaffen, einen eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Gemeinsam Richtung Zukunft.
Copyright © 2023 RABOT CHARGE GmbH
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