Bundesweites Bonus-Programm: Kaufförderung für E-Autos

Bundesweit wird die Anschaffung eines Elektroautos in Deutschland gefördert. Wer schon länger darüber nachdenkt auf ein Elektroauto umzusteigen, kann noch bis Ende 2025 mit einem Zuschuss von bis zu 9.000 Euro rechnen und Geld sparen. Aufgrund der Corona-Krise wurde im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung der Bundesanteil am Umweltbonus sogar verdoppelt. Die Umweltprämie plus richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Firmen. Lesen Sie im folgenden Artikel alles Wissenswerte zum E-Auto-Bonus. 

Inhalt

Elektroautos werden eine immer größere Alternative zum konventionellen Verbrenner. Weitere sieben bis zehn Millionen E-Autos sollen bis 2030 laut Bundesregierung auf deutschen Straßen rollen. Und damit die Klimaschutzziele für 2030 auch erreicht werden, erhalten private Käufer von E-Fahrzeugen den sogenannten „Umweltbonus“ – eine Kaufförderung der Bundesregierung –, den sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen können. Seit diesem Jahr wird der Kauf eines E-Fahrzeugs für Interessierte sogar noch attraktiver: Für Anträge bis zum 31. Dezember 2021 läuft die verdoppelte Innovationsprämie vier weitere Jahre. 6.000 Euro kommen direkt vom Staat, weitere 3.000 übernehmen die Autohersteller. Eigentlich war nur ein Umweltbonus von 3.000 Euro bis 2025 von der Regierung vorgesehen. Übrigens profitieren E-Autos bis 40.000 Euro Netto-Kaufwert am meisten vom Bonus der Bundesregierung. 

Staatliche Förderung: Übersicht

Die staatlichen Förderprämien für Elektroautos und Plug-In-Hybride gelten rückwirkend ab einer Erstzulassung am 04.06.2020. Dabei beteiligen sich Hersteller mit maximal 3.000 Euro Kaufförderung für E-Autos und einer Maximalsumme von 2.500 Euro für Hybridfahrzeuge am Umweltbonus-Programm. Zusätzlich können Käufer von E-Autos Prämien bei Herstellern, Stromversorgern und Kommunen nutzen. 

Hybrides Elektroauto

Hybridautos: Staatliche Förderung

Käufer von Plug-In-Hybridmodellen dürfen sich über bis zu 6.750 Euro staatliche Fördersumme freuen. Die Förderung für Hybridfahrzeuge gilt aber nur dann, wenn ab 2022 nachweislich eine Reichweite von mindestens 60 Kilometern erreicht wird. Ab 2025 gilt für Plug-In-Hybride dann eine Mindestreichweite von 80 Kilometern.
E-Auto

Staatliche Förderung Elektroauto

Unter 40.000 Euro Nettolistenpreis beträgt die Fördersumme bis zu 9.000 Euro für 100 Prozent elektrisch betriebene Fahrzeuge – das gilt gleichermaßen für ein Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug. Mit einem Zuschuss von bis zu 9.000 Euro können E-Auto-Käufer bis 2025 rechnen. Von der Innovationsprämie und damit der Verdopplung des Umweltbonus für E-Autos profitieren Käufer bis 31. Dezember 2025. 

Die genauen Umweltbonus-Fördergelder vom Staat, können auf dieser Seite von dem BAFA eingesehen werden.

Sonderprämien für Leasingfahrzeuge und "junge Gebrauchte"

Auch für Leasingfahrzeuge kann beim BAFA eine Umweltprämie beantragt werden. Beim Leasing-Auto tritt der Kunde für den BAFA-Anteil zunächst in Form einer Sonderzahlung in Vorleistung. Anschließend lässt er sich diesen durch eine Beantragung der Prämie beim BAFA erstatten. Übrigens werden auch „Junge Gebrauchte“ E-Autos staatlich gefördert. Die „Umweltprämie Gebrauchtwagen“ gilt aber nur dann, wenn deren Erstzulassung maximal zwölf Monate zurückliegt und diese nicht mehr als 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Außerdem kann die Prämie auch nur dann erfolgreich beantragt werden, wenn zuvor noch kein Bonus genutzt wurde. 

Wer kann eine Kaufförderung für Elektroautos beantragen?

Die finanzielle „Förderung E-Autos“ erhalten Privatpersonen und auch:

  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Vereine
  • Körperschaften

 

Wo können die Anträge für die Kaufprämie gestellt werden?

Ein Antrag auf Förderung für Elektroautos durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Alle förderfähigen Elektroautos wie die von Volkswagen sind beim BAFA gelistet. Hinweis: Der Umweltbonus wird zum Teil vom Staat (BAFA-Prämie) und vom jeweiligen Hersteller gezahlt.

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Für welche Fahrzeug-Typen kann man eine staatliche Förderung beantragen?

  • Batterieelektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bzw. Plug-In-Hybride
  • E-Fahrzeuge mit maximal 50g CO2-Emissionen pro Kilometer oder mit reinelektrischer Mindestreichweite von 40 Kilometern

Werden gebrauchte Hybridautos gefördert?

Gebrauchte Plug-In-Hybride werden mit bis zu 3.750 Euro gefördert. Die gebrauchten Fahrzeuge dürfen aber nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren sein und nicht älter als 12 Monate sein.

Gibt es eine Fördergrenze für Elektroautos?

Ja. Die Innovationsprämie gilt nicht für besonders teure PHEV und E-Autos der Luxusklasse. Die Prämie ist außerdem nach dem Kaufpreis des Fahrzeugs gestaffelt: Gefördert werden Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von höchstens 40.000 Euro mit 9.000 Euro. Bei einem Preis von maximal 65.000 Euro exklusive Mehrwertsteuer kann noch eine Fördersumme in Höhe von 7.500 Euro beantragt werden.

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